VON DER PLANUNG ÜBER DIE PROJEK - TIERUNG BIS HIN ZUR FERTIGEN KOMMISSI- ONIERUNG.
A GB.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG EN Firma Ökoteam Solar Photo voltaikverbund GmbH Stand: August 2021 §1 Geltung, Form Alle Geschäftsbeziehungen mit uns Ökoteam Solar Photovoltaikverbund GmbH und unse - ren Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeine n Geschäftsbe- dingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur insoweit Ver- tragsbestandteil, als wir de ren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Ein konkludentes Verhalten ist in diesem Zusammenhang nicht als Einwilligung zu w erten. Vor- behaltlose Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen, auch wenn in Einzelkor- respondenz auf diese verwiesen wurde. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Un- klarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als Vertragsbestand- teil gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Wird bei Bestehen laufender Geschäftsbeziehungen beim Abschluss gleichartiger Verträge nicht erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, gelten dennoch ausschließlich unsere Allge- meinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und unter https://www.oekoteam-s olar.net/agb/ abrufbaren gültigen Fassung. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen des Kunden (z.B. Mängelanzeige, cktritt vom  Vertrag, Gewährleistungsansprüche) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit (z.B. Brief, E-Mail). Weiterreichende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Diese  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern iSd §1 KSchG. §2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Garantien, Leistung sänderungen Alle Angebote, mündlich sowie schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht  ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder einer bestimmten Annahmefrist unterliegen. Die Vertragsunterzeichnung beider Parteien oder die Ausstellung unserer schriftlichen Auf- tragsbestätigung und der Beginn unserer vertragsgemäßen Leistungserbring ung begrün- den eine rechtliche Bindun g des Vertrages. Bei mündlichen Vertragserklärungen durch den Kunden können wir eine schriftliche Bestätigung fordern. Annahmeerklärungen, sämtliche Aufträge und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksam- keit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestät igung. Dasselbe gilt für nachträgliche Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferun g kan n die schrift- liche Bestätigung auch durch eine Rechnung ersetzt werden. Warenreservierungen gelten als Angebote und bedürfen innerhalb eines Monats eines Ver- tragsabschlusses. Andernfalls nach Ablauf dieses Monats die Preisvereinbarungen auf die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Listenpreise angepasst werden. Ein an uns retournierter und unterfertigter Kostenvoranschlag ist als Anbot zum Vertrags- abschluss zu werten. Illustrationen, technis che Daten und Produktbeschreibungen sind Leistungsbezeichnungen und nicht als Garantien zu quali 昀椀 zieren. In Angeboten erwähnte Garantien stellen ausschließ- lich Herstellergarantien dar. Daraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Für Art, Umfang und Zeit unserer Leistungen und Lieferungen ist die schrift liche Auftrags- bestätigung, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßge - bend. Nachträgliche Änderungen zu den Leistungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Ver- einbarung oder unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätig ung. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verp昀氀ichtet uns nicht zur Lie- ferung. Die den Angeboten beigelegten Unterlagen wie Abbildungen, Zeich nungen, Prospekte , Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Nähe- rungswert zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen zu E igenschaften dar. Es sei denn, dass eine exa kte Übereinstimmung für die Verwendb arke it zum vertraglich vorausgesetzten Zweck notwendig ers cheint. Geringfügige, sowie handelsübliche Mengen-, Qualitäts-, Gewichts- oder andere Leistungsabweichungen sind vom Kunden hinzunehmen, wenn diese unwesentlich und dem Kunden zumutbar sind. §3 Preise Alle Preise verstehen sich in EURO a b Lager, sofern sich aus der A uftragsbestätigung nicht anderes ergibt, zuzüglich Verpackung, Transport, Zoll, Fracht versicherung, zuzüglic h der jeweils am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger anfallender ge- setzlicher Abgaben im Lieferland. Bei Bestellungen von PV -Modulen unter der Verpackungseinheit (1 Palette), wird ein Min- dermengen-Manipulationszuschlag von 50 EUR als pauschaliertes Entgelt r den Mehrauf - wand in Rechnung gestellt. Mangels abweich ender Vereinbarungen, hält sich d er Kunde an die, in unseren Angeboten enthaltenen Preise, 8 Tage ab deren Zugang gebunden. Mit Ablauf der 8-Tages-Frist sind die aktuellen Listenpreise ausschlaggebend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind ge- sondert zu berechnen. Treten in der Zeit zwischen Vertragsabs chluss und Leist ungsausführung unvorhersehbare Umstände ein, welche außerhalb unseres Ein 昀氀 ussbereiches liegen und Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Bescha 昀昀 ungskosten de r zur Verwendung gelangenden Materialien verursachen, so erhöhen oder vermindern sich die vereinbarten Preise ausschließlich in der diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe. Dies gilt insbesondere für Änderungen durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördliche Maßnahmen oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise oder durch Preissteigerung unser er Vorlieferanten. Der angepasste Preis basiert ausschließlich auf der Kalk ulationsgrundlage des ursprünglich ver- einbarten Preises und dient nicht der Gewinnsteigerung. Soll auf Kundenwunsch eine Lieferung erst nach mehr als 1 Monat nach Vertragsabs chluss erfolgen, obwohl die Ware bereits zu einem früheren Zeitpunkt versan dbereit ist, sind, die zum Vertragsabschluss vereinbarten Preise auf die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Listenprei- se von Ök oteam Solar, abzüglich eines gewährten Rabatts, anzupassen. Bei Versendungen von Energiespeichersystemen kommt zusätzlich ein Gefahrgutzuschlag hinzu. Express- oder Fixlieferungen bedürfen eine r schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu verrechnen. §4 Zahlung, Aufrechnung Ökoteam Solar ist berechtigt, die Rechnung in elektronischer Form (z.B. als PDF per E-M ail) an den Kunden zu versenden. In Papierform erfo lgt die Rechnungs zustellung lediglich nach eigenem Ermessen von Ökoteam Solar oder auf spezielle n Kundenwunsch. Eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnungen versendet werden, hat der Kunde unverzüg- lich schriftlich mitzuteilen. Wird eine neue E -Mail-Adresse vom Kunden nicht an uns weiter- geleitet, s o gelten Rechnungen als zugegangen, die an die zulet zt bekannt gegebene E- Mail-Adresse v erschickt wurden. Eine Leistungserbringung unsererseits erfolgt grundsätzlich nur gegen Voraus zahlu ng un- verzüglich nach Vertragsabschluss. Der Restbetrag wird nach Schlussrechnung fällig ge- stellt, soweit keine anderen Vereinbarungen getro 昀昀 en wurden. Skontoabzüge sind geson- dert zu vereinbaren. Eine Lieferung ins Ausland wird nur gegen Vorauszahlung, un widerru昀氀iches Akkreditiv od er ähnlicher gleichwertiger Sicherungsmittel (z.B. Bankgarantie) vorgenommen. Wenn in Ausnahmefällen keine Vorauszahlung zu leisten ist, wird der Rechnungsbetrag, man- gels gegenteiliger Vereinbarung, unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungsein- gang beim Kunden fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Wechsel und Schecks werden zahlungshalber nicht akzeptiert. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leist ung in Teilen erbracht wird. Zahlungen werden zunächst auf ältere Schulde n und Nebenforderungen und zuletzt auf die aktuelle Hauptforderung angerechnet. Dem Kunden ist gestattet, Dritte zur Erfüllung, der aus dem V ertrags verhält nis entstandenen Verbindlichkeiten, anzuweisen. Das heißt, wenn der Dritte d erart leistet, wie der Kunde uns gegenüber verp 昀氀 ichtet wäre, ist diese Erfüllung als vertragsgemäße Leist ung des Kunden zu quali 昀椀 zieren. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag bei uns eingelangt ist bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Gerät der K unde in Zahlungsverzug , so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Das Recht zur Geltendmachung daraus resultierender weiterer Schäden bleibt un berührt. Ist der Kunde mehr als 30 Kalendertage im Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertrags - abschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigke it des Kunden oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, welche nach p 昀氀 ichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch gefährdet wird, stehen uns die Rechte gemäß §1052 Satz 2 ABG B zu. Demnach sind wir befugt, alle erbrachten Teillie- ferungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung weiterer noch ausst e- hender Lieferungen und Leistungen von der Vorauszahlung oder Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Zudem können wir sämtliche Rechte aus Eigentu msvor- behalten gem §8 geltend machen. Bei massiver Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder bei Abgabe un- richtiger Tatsachen bezüglich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder bei Erö 昀昀 nung des Insol- venzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens unter einer anderen Rechtsordnung oder bei Stellung eines Antrages auf Erö 昀昀 nung eines solchen Verfahrens, sind wir berechtigt von allen geschlossenen Verträgen mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch im- mer, ist aus geschlossen. Im Falle einer Forderungsabtretung aus dem Vertrag an Dritte hat uns der Kunde dessen Umfang und alle Informationen diesbezüglich bekannt zu geben. Die Vereinbarung eines Ab- tretungsverbots unter Aushandlung der genauen Rahmenbedingungen is t zulässig. Gerechtfertigte Reklamationen erlauben nicht die Zurückhaltung des gesamten, sondern le- diglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages . Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf je- den Fall hat eine schriftliche Mahnung durch den Kunden zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Lieferverzugs, beschränkt sich die Haftung von uns auf 5% des von der verspäteten Liefe- rung betro 昀昀 enen Nettolieferwertes. §5 Mahn- und Inkassospesen Der Kunde verp 昀氀 ichtet sich für den Fall des Verzugs, die uns entstehenden Mahn- und In- kassospesen zu ersetzen. Dies betre 昀昀 en maximal die Vergütungen des eingeschalteten In- kassoinstit utes, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkasso - instituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Ma hnwesen selbst betreiben, erlauben wir uns je erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 EUR einzufordern. §6 Leistungsbedingungen (Leistungszeit, Leistungsort, Teilleistungen, V erzug) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind als unverbindlich zu verstehen, solange diese nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wir beginnen mit der Ausführung der Leistung, sobald alle vert rags rechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde seine Verp 昀氀 ichtungen (darunter fällt auch die An- und Vorau s- zahlung) erfüllt hat. Erforderliche Bewilligungen Drit ter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorg ungsunternehmen sind vom Kunden beizubringen. Vorgeschriebene M el- dungen an Behörden sind auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Soweit die Nichterfüllung der Verp 昀氀ichtung in den Bereich des Kunden fällt oder diesem zu - zuordnen ist, unabhängig davon, ob ihm ein Verschulden zugerechnet werden kann, s ind wir von der Leistung frei und berechtigt, Schade nersatz im Rahmen der getätigten Vorleistun- gen zu verlangen. Entgangener Gewinn ist unabhängig vom Vers chuldensgrad zu ersetzen. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine umgehende Au sfüh- rung vo m Kunden gewünscht, so werden etwaige anfallende Mehrkos ten, wie Überstunden- zuschläge, Ko sten rascher Materialbescha昀昀ung und dergleichen zusätzlich verrechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden aus dem Vertrag verlängern sich die Liefer- und Leistungs- fristen  dementsprechend. Dasselbe gilt für Verzögerungen der Leistungen bzw. Lieferungen durch  Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben. Eine angemessene Anlaufzeit nach Ende  des Hinderungsgrunds ist zu berücksichtigen. Die Liefer- und Leistungsfristen gelten vorbehaltlich einer recht zeitigen und ordnungsge - mäßen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Sofern aus Gründen, welche nicht unserer Sphäre zugerechnet werden kön nen, ein verbindliche r Liefertermin nicht eingehal- ten werden kann, werden wir den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen und eine n neuen v oraussichtlichen Termin bekannt geben. Sollte der neu vereinbarte Liefertermin auch nicht eingehalten werden können, obwohl wir alle Anforderungen zu einer ordnungsge- mäßen Bestellung erfüllt und unseren Lieferp 昀氀 ichten nachgekommen sind, wird der Kunde unverzüglich von der Unmöglichkeit der Leistungserbring ung informiert. Sofern uns für die Nichtverfügbarkeit der Ware kein Verschulden tri 昀昀 t, sind wir im Zuge dessen zum teilweisen oder gänzlichen Rüc ktritt vom Vertrag berechtigt. Zuvor müssen wir unserem Kunden die Nichtbelieferung anzeigen und soweit zulässig dem Kunden die Möglichkeit zur Forde - rungsabtretung unserer Ansprüche gegen den Lieferer anbieten. Be昀椀ndet sich der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er Mitwirkungshandlungen oder ver- zögert sich unsere Lieferung, durch Gründe, d ie der Kunde zu vertreten hat, sind w ir be - rechtigt, die Ware bei uns einzulage rn, dafür eine Lagergebühr und de n Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu erheben. Die Lagergebüh r beginnt mit dem Tag der Lieferfrist bzw. der Versandbereitschaft der Ware zu laufen und beträgt pro Kalendertag 10 EUR. Als pauschale Entschädigung wird ein Betrag in Höhe von 50 EUR für Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Die Pauschalen sind auf weiterreichende nachgewiesene Ansprüche an- zurechnen. Dem Kunden ist gestattet, den Nachweis zu erbringen, da ss uns dadurch kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die Bemessung der Pauschale entstanden ist. Kommt  es nachträglich zu einer vereinbarten Änderung oder Ergänzung der Leistungen, verlängert sich die Liefer- und Leistungsfris t um einen angemessenen Zeitraum. Mahnungen und Fristset zungen durch den Kunden müssen zu deren Wirksamk eit schriftlich erfolgen. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei äußerster Dringlichkeit angemessen. Wird auf Kundenwunsch eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen vereinbart, ist die Vergütung dennoch an jenem ursprünglich fälligen Zahlungszeitpunkt zu entrichten. Eine solche V erschiebung ist an die Schriftlichkeit gebunden. Die Regelungen nach (8) ge - langen entsprechend zur Anwendung. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen wird angenommen, wenn zu diesem Liefe r- termin die Ware an die Transportperson übergeben wurde oder unsererseits eine Versand- bereitschaft bestanden hat und diese auch dem Kunden mitgeteilt wurde. Teillieferungen  und Teilleistungen können von uns erbracht werden, sofern die teilweise Er- füllung für den Kunden von Interesse, eine Lieferung der restlichen bestellten Ware gesichert ist und dem Kunden daraus kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Soll eine Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgen, sind wir berechtigt dadurch anfal- lende Zusatzkosten (wie z.B. Transportkosten) in Rechnung zu stellen. Als Erfüllungsort für alle Verp 昀氀 ichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unter- nehmens (3943 Schrems, Industriestraße 10) zu verstehen, sofern k ein anderer Leistungs - ort bestimmt is t. §7 Versand, Gefahrtragung, Versicherung Der Kunde trägt die Kosten für die fach- und handelsübliche Verpackung der Leis tung. Sobald die Lieferung unser Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr des zufälligen Unter - gangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies betri昀昀t auch Teillieferungen, Lieferungen auf Nacherfüllung und alle sonstigen Leistungen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung des Versands oder der Übergabe der Ware, so geht die Gefahr auf den Kunden über, ab d em Tag, an dem die Liefergegenstände versandbereit sind und Ökoteam Solar dies dem Kunden angezeigt hat . In Fällen, in denen der K unde sic h nicht selbst um den Transport kümmert , t re 昀昀 en wir die Auswahl über die Versandart, den Transporteur und die Transportroute, w enn keine schrift- lichen Vorgaben des Kunden gegeben sind. Eine Haftung bezüglich dieser Auswahl tri 昀昀 t uns nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig keit. Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann die Ware auch an einen anderen Bestimmungsort versendet werden. Die Gefahrtragung ergibt sich hier aus §7 (2). Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird für den Kunden und auf dessen Rechnung eine Frachtversicherung abgeschlos sen. §8 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum, für alle gelieferten un d bereits montierten Ware n bis zum Eingang aller aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden resultierenden Kosten und Spe- sen, vor. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns dies e rechtzeitig vor der Veräußerung un- ter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir dieser zustimmen. Bei Zustimmung gilt die Kaufpreis forderung als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Liegt eine Mehrzahl an Forderungen unserer seits vor, werden Zahlungen des schuldigen Kunden primär jenen unserer Ford erungen zugerechnet, die nicht ( me hr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des Verzugs durch den Kunden sind wir berechtigt, uns ere Rechte aus dem Eigen- tumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung de s Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklär en den Rücktritt aus- drücklich. Vor vollständiger Zahlung der gesicherten Forderung darf, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, weder an Dritte verpfändet, noch zur Siche rheit übergeben werd en. Bei Zu- gri昀昀en unbefugter Dritter auf unsere Waren oder bei Vorliegen eines Antrags auf Erö昀昀nung eines Insolvenzverfahrens hat uns der Kunde unverzüglich dav on in Kenntnis zu setzen. Handelt der Kunde vertragswidrig, etwa durch Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder werden uns Umstände gemäß §4 (11) bekannt, sind w ir nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Ein Herausgabeverlangen impliziert nicht automatisch e inen Rücktritt vom Vertrag, dieser ist nu r gegeben, wenn wir ihn ausdrücklich erklären. Die Geltendmachung dieser Rechte bei fälliger und nicht bezahlter Kaufpreiss chuld des Ku nden, erfolgt erst nach erfolgloser Inanspruchnahme einer angemessenen Nachfris t zur Zahlung des Kaufpreises. Solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug be昀椀ndet oder ein Antrag auf Erö 昀昀nung des Insolvenzverfahrens eingebracht wurde, dürfen die von uns in Vorbehalt gestellten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverarbeitet oder veräußert werden. Diesbezüg- lich gelten folgende Bestimmungen: a ) Der Eigentums vorbehalt ers treckt s ich auf Erzeugnisse, die durch Vermis chung, Ver- mengung, Umbildung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen. Bei einer Vermischung, Vermengung, Umbildung oder Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht auf - recht bleibt, erlangen wir M iteigentum im Verhältnis der Rechnungs -Endbeträge (inklusiv e Umsatzst euer) der erwähnten Waren. Begründet die Ware des Kunden die Hauptsache, s o hat er uns ein anteilsmäßiges Miteigentum zu übertragen, sofern die Hauptsache in seinem Eigentum steht. Der Kunde verp 昀氀 ichtet sich unser (Mit-) E igentum unentgeltlich aufzube - wahren. Für das entstehende E rzeugnis s ind die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt bezüglich gelieferter Waren sinngemäß anzuwenden. b ) Im Falle einer Weiterveräußerung, auch nach Weiterverarbeitung, tritt der Kun de sofort alle Forderungen an uns ab, die ihm aus dem Geschäftsverhältnis gegen D ritte erwachsen, begrenzt auf die Höhe des Rechnungs-Endbetrages (zuzüglich Mehrwertsteuer) unserer getätigten Leistungen. In Bezug auf die abgetretenen Forderungen gelten die P 昀氀 ichten des Kunden aus (2). c ) Solange kein Zahlungsverzug herrs cht, der Kunde seinen Zahlungsv erp 昀氀 ichtungen o rd- nungsgemäß nachkommt, keine Bedenken zur Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen und wir keine Rechte aus dem Eigentumsv orbehalt aus (3) ausüben, verp 昀氀 ichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen. Der Kunde ist neben uns zur Einziehung der Forderungen be- rechtigt. Bei Vorliegen einer der genannten Voraussetzungen, können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetreten en Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle erforder- lichen Informationen und dazugehörigen Unterlagen übermittelt und die Schuldner (Dritten) über die Abtretung in Kenntnis s etzt. Wurde mit dem Kunden eine Vorauskasse vereinbart und wurde diese in voller Höhe be- glichen, so sind die Bestimmungen de s §6 (1)-(4) nicht anwendbar. Bei getätigter Leistung der V oraus- bzw. Anzahlung geht das Eigentum bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden im Umfang der geleisteten Vo rauszahlung über. §9 Allgemeine P 昀氀ichten des Kunden, Mängelrüge Der Kunde ist verp 昀氀 ichtet seinen Untersuchungs - und Rügep 昀氀 ichten gemäß §377 UGB nachzukommen, um Mängelansprüche geltend machen zu können . Demnach ist unsere Leistung unverzüglich nach Ablieferung bzw. Erbringung n ach den unternehmensrechtli- chen Regelungen von einem fachkundigen Personal auf Mängel zu untersuchen. O 昀昀 ene und o 昀昀 enkundige Mängel sind innerhalb von sieben Arbeitstagen a b Lieferung schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Fehlers zu rügen. Für, bei der Unters uchung nicht erkennbare Mängel, wird ebenfalls eine Frist von sieben Arbeitstage n ab Entdeckung ge- währt. Ebenfalls muss die Angabe der Fehler schriftlich erfolgen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtum sanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Übernehmer der Ware hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Für eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Abwicklung der von uns geschuldeten Leis tung sind wir auf eine umfassende Mithilfe des Kunden angewiesen. Der Kunde verp 昀氀 ichtet sich zur ausführlichen und recht zeitigen Informationsweitergabe, um eine vertragsgemäße Leis - tungsdurchführung gewährleisten zu können. §10 Sachmängel, Gewährleis tung Die Bescha 昀昀 enheit unserer Leistung ergibt sich ausschließlich aus unseren Angaben und der Produktbeschreibung des Herstellers. Angepriesene Eigenschaften aus Werbung od er ö 昀昀 entlich getätigte Äußerungen des Herstellers oder Dritter sind nicht als Bescha 昀昀 enheits- merkmale zu werten. Garantien im Rechts sinne erhält der Kunde durch uns nicht. Insofern nicht Weitergehendes vereinbart wurde, weisen unsere Leistungen jene Bescha 昀昀 enheit auf, die sich nach dem Stand der Technik für die gew öhnliche Verwendung eignen. Eine uner- hebliche Abweichung von der Qualität 昀椀 ndet keine Berücksichtigung . Die Gewährleistung ist aus geschlossen, wenn a) der Kunde unsere Produkte nicht ordnungsgemäß lagert, einbaut, nutzt oder in Betrieb nimmt. b) ein natürlicher Verschleiß vorliegt . c) eine unsachgerechte Wartung durchgeführt wurde. d) ungeeignete Betriebsmittel verwendet wurden. e) an unserem Produkt, aufgrund von Reparaturen oder anderen Arbeiten Dritter, die wir nicht ausdrücklich genehmigt haben, Schäden entstehen. f) es sich um die Lieferung gebrauchter Gegenstände handelt. Die Beweislast des Nichtvorliegens der erwähnten Aussc hlu ssgründe trägt der Kunde. Wei- ters wird vorausgeset zt, dass der Kunde seinen Rüge- und Untersuchungsp 昀氀 ichten nach §9 (1) rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist und versteckte und nicht o 昀昀 ensicht- liche Mängel unverzüglich nach dess en Entdeckung schriftlich gerügt hat. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen, das Recht auf Wandlun g zu- steht, behalten wir uns vor, dem Gewährleistungsanspruch nach unserem Ermessen durch Verbesserung, Austaus ch oder Preisminderung nachzukommen. Im Falle eines Sachmangels können w ir zunächst wählen, ob wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung von Waren und Leistungen, die den Man- gel nicht aufweisen, erbringen. Die Leistung der Nacherfüllung gilt vorbe haltlich der Bezah- lung des fälligen Kaufpreises durch den Kunden. Dem Kunden s teht es aber frei, einen, im Verhältnis zum Mangel, angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der K unde hat mindestens zwei Verbesserungsversuche hinzune hmen, bis ihm die Möglichkeit einer Preisminderung oder der Vertragsrücktritt o 昀昀 ensteht. Die Lieferung einer gleichwertigen Produktversion, die mangelfrei ist, ist bei Zumut barkeit v om Kunden als gültigen Verbesse - rungsvers uch zu akzeptieren. Bei einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde, im Rahmen der geset zlichen Vorschriften, die mangelhafte Ware zurückzugeben. Eine Rücksendung iS d Nacherfüllung ist erst nach vor- heriger schriftlicher Einwilligung gestattet. Regressansprüche nach §933b ABGB sind ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungs- rechte bleiben davon unberührt. §11 Retourbedingungen Die Stornierung oder Rückgabe bereits gekaufter Waren stellt lediglich ein E ntgegenkom- men vo n Ökoteam Solar dar und ist nur durch unsere vorherige Zu stimmung zuläss ig. In diesem Fall erlauben wir uns eine Wiedereinlagerungsgebühr oder S tornogebühr in Höhe von 20% des Warenwertes bzw. mindestens jedoch 100,00 EUR in Rechnung zu stellen. Die Ware muss originalverpackt und in einem einwandfreien Zust and sein. Der Kunde hat den Rückversand zu organisieren. Wird im Kunden auftrag ein e Individualisierung d er Produkte vorgenommen, ist eine Rückgabe oder Stornierung ausgeschloss en. §12 Rechtsmängel Schadenersatzansprüche richten sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach §13. Insofern der Kunde Schutzrechtsverletzungen zu vertreten hat, sind Ansprüche ausge- schlossen. Auch sind Ansprüche ausgeschlossen, w enn der Kunde durch Vorgaben eine Schutzrechtsverletzung bewirkt oder wir durch nicht vorhersehbare Anwendung diese ver- ursachen oder die Lieferung vom Kunden verändert wird oder in Verbindung mit, nicht vo n uns gelieferten Produkten, eingesetzt wir d. §13 Haftung Der Kunde kann Schadenersatz bei Vorliegen eines kausalen r echtswidrigen und von Öko - team Solar verursachten Schadens verlangen, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschloss en ist. Wir haften uneingeschränkt für Schäden durch Verletzung am Leben, am Körper oder durch Schädigung der Gesundheit. Im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei arglisti- gem Verschweigen eines Mangels, bei Garantieübernahme für die Bescha 昀昀 enheit der Ware und in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen in vollem Umfang . Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen in Fällen eines milderen Haftungs- maßstabs nach gesetzlichen V orschriften, ist nur gegeben, wenn a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder b) Schäden aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptp昀氀icht (Ver- p昀氀ichtung, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Umsetzung des Vertrages erst ermög- licht, auf dessen Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte) vorliegt. Diesbezü glich ist die Haftung auf vorhersehbare und typische Schadensfälle begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen nach §13 (3) sind nicht auf ein arglistiges Verschweigen eines Mangels,  bei Garantieübernahme für die Bescha昀昀enheit der Ware und bei Anwendung des Produkthaftungsgesetzes anzuwenden. Die oben erwähnten Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen g elt en eben- so bei P 昀氀 ichtverletzungen durch unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Er füllungsgehilfen von Ökoteam Solar. Ein cktritt vom Vertrag oder eine Aufhebung des Vertrages durch den Kunden aufgrund einer P 昀氀 ichtverletzung ist nur zulässig, wenn wir diese, nicht in einem Mangel bestehende P 昀氀 ichtverletzung, zu vertreten haben. Der Einwand des Mitver schuldens bleibt uns o 昀昀 en. §14 Verjährung Die Verjährungsfrist beträgt a) für Ansprüche aus Kaufpreisrückzahlung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kauf - preises ein Jahr ab Lieferung der Ware; b) für Ansprüche aufgrund eines Sachmangels ein Jahr; c) für Ansprüche aus einem R echtsmangel ein Jahr; d) für dingliche Ansprüche eines Dritten gegenüber der Ware, die ein Verlangen auf Heraus- gabe rechtfertigen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; e) für Schadenersatzansprüche ein Jahr, ab d em Zeitpunkt, an dem d er anspruchsbegrün- dende Umstand bekannt wurde oder erkannt werden hätte müssen. Bei Schadenersatzforderungen aus a) Vorsatz, b) grober Fahrlässigkeit, c) Produktgarantie, d) arglistigem Verhalten, e) Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und f) der Produkthaftung sind die gesetzlichen Verjährungsfristen anzuw enden. §15 Produkthaftung Allfällige R egressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem T itel „Produkthaf - tung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig ver- schuldet worden ist. §16 Förderungen Die Durchführung de r Pla nung und Fördereinreichung wird dem Kunden in Rechnung ge- stellt. Zudem sind bei e iner Förderzusage die dadurch entstehenden Aufwendungen vom Vertragspartner zu tragen. Weiterführend verp 昀氀 ichtet sich der Kunde die Waren in unserem Unternehmen zu beziehen. Bei Abgabe der Kaufzusage wird der bereits getätigte Betrag, im Rahmen unserer Kundenbetreuung gutgeschrieben. Bei einer Förderabsage entstehen dem Kunden keine Kosten. §17 Verwendungsbeschränkungen , Freistellung Unsere Leistungen sind nicht zum Einsatz lebensunterstützender oder -erhaltender Syste- me, Geräte, Nuklearanlagen, militärischer Zwecke, Luft- und Raumfahrt oder für anderweitige Zwecke bestimmt, bei dessen Versagen des Produkts ein erheblicher Schaden für Leib und Leben oder daraus resultierende katastrophale Folgeschäden ausgelöst werden können. Bei Verstoß gegen (1) handelt der Kunde ausschließlich auf eigene Gefah r und jedw ede Schäden sind von ihm zu tragen. Bei Gebrauch unsere r Waren im vorhergehenden Zusam- menhang stellt uns der Kunde von jeder Haftung und vollumfänglich schad- und klaglos. §18 Urheberrechte, Geheimhaltung, Datenschutz Bilder, Filme, Skizzen, Protokolle, Pläne und ähnliche Werke, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. E ine Verwendung au- ßerhalb der bestimm ungsgemäßen Eigennutzung, etwa durch Weitergabe, Vervielfältigung, Verö 昀昀 entlichung oder Zurverfügungstellung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung un- tersagt. Der Kunde verwahrt diese Gegenstände derart, dass ein Missbrauc h durch Dritte ausgeschloss en ist. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert w erden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurück zustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt . Dem Kunden tri昀昀t, bezüglich ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens, Ge- heimhaltungsp 昀氀icht gegenüber Dritten. Der Kunde macht, die der Geheimhaltungsp 昀氀 icht nach (3) unterliegenden Informationen nur befugten Mitarbeitern und sonstigen Dritt en zugänglich, die dieses Wissen zur Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit benötigen. Der Kunde belehrt diese Personen ausführlich ü ber die Ge- heimhaltungsp 昀氀 ichten. Wir verwenden, die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten der Kunden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass wir zur Wahrung unserer Interessen, Informatio- nen des Kunden bezüglich üblicher Auskünfte (z.B . Bonitätsprüfung) einholen. §19 Sozialklausel Sind wir zur Erfüllung eines Ersatzans pruches aus diesem Vertrag verp 昀氀 ichtet, hängt die Höhe dieser Leistung von unseren wirt schaftlichen Verhältnissen, von Art, Umfang und Dau- er der Geschäftsbeziehung und von einem etwaigen Mitverschulde n de s Kunden ab. Eine angemessene Berücksichtigung dieser Umstände zu unseren Gunsten ist vorzunehmen. Die Ersatzleistungen, Aufwendungen und Kosten, welche wir zu tragen haben, müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zulieferung stehen. §20 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen od er einer Bestim- mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen u nwirk sam oder unvollständig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberühr t. Die Vertragspar - teien verp 昀氀 ichten sich, eine Ersatzregelung zu tre 昀昀 en, die dem wirtschaftlichen und rec ht - lichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. §21 Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Auss chluss des UN-Kaufrechts (CISG). §22 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Eine abw eichende Gerichtsstandvereinba- rung ist schriftlich nachzuweisen. Wir sind berechtigt auch a m allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners, sowie bei jedem ander en zuständigen Gericht, Klage zu erheben.
Ökoteam Solar Photovoltaikverbund GmbH Industriestraße 10 3943 Schrems
Tel.: +43 2853 77001 Mail: mail@oekoteam-solar.net
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