VON DER PLANUNG
ÜBER DIE PROJEK
-
TIERUNG BIS HIN ZUR
FERTIGEN
KOMMISSI-
ONIERUNG.
A
GB.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG
EN
Firma Ökoteam Solar Photo
voltaikverbund GmbH Stand: August 2021
§1 Geltung, Form
Alle
Geschäftsbeziehungen
mit
uns
Ökoteam
Solar
Photovoltaikverbund
GmbH
und
unse
-
ren
Kunden
erfolgen
ausschließlich
aufgrund
der
vorliegenden
Allgemeine
n
Geschäftsbe-
dingungen.
Abweichende
oder
entgegenstehende
Bedingungen
des
Kunden
werden
nur
insoweit
Ver-
tragsbestandteil,
als
wir
de
ren
Geltung
ausdrücklich
und
schriftlich
zugestimmt
haben.
Ein
konkludentes
Verhalten
ist
in
diesem
Zusammenhang
nicht
als
Einwilligung
zu
w
erten.
Vor-
behaltlose
Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits
gelten
insofern
nicht
als
Zustimmung
zu
von
unseren
Bedingungen
abweichenden
Vertragsbedingungen,
auch
wenn
in
Einzelkor-
respondenz
auf
diese
verwiesen
wurde.
Verbleiben
bei
der
Vertragsauslegung
dennoch
Un-
klarheiten,
so
sind
diese
in
der
Weise
auszuräumen,
dass
jene
Inhalte
als
Vertragsbestand-
teil gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
Wird
bei
Bestehen
laufender
Geschäftsbeziehungen
beim
Abschluss
gleichartiger
Verträge
nicht
erneut
ausdrücklich
darauf
hingewiesen,
gelten
dennoch
ausschließlich
unsere
Allge-
meinen
Geschäftsbedingungen
in
der
zum
Zeitpunkt
des
Vertragsabschlusses
und
unter
https://www.oekoteam-s
olar.net/agb/ abrufbaren gültigen Fassung.
Rechtserhebliche Erklärungen
oder
Anzeigen
des
Kunden
(z.B.
Mängelanzeige,
Rü
cktritt
vom
Vertrag,
Gewährleistungsansprüche)
bedürfen
zu
ihrer
Wirksamkeit
der
Schriftlichkeit
(z.B. Brief, E-Mail). Weiterreichende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten
nicht
gegenüber
Verbrauchern
iSd
§1
KSchG.
§2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Garantien, Leistung
sänderungen
Alle Angebote,
mündlich
sowie
schriftlich,
sind
freibleibend
und
unverbindlich,
sofern
diese
nicht
ausdrücklich
als
verbindlich
gekennzeichnet
sind
oder
einer
bestimmten
Annahmefrist
unterliegen.
Die
Vertragsunterzeichnung
beider
Parteien
oder
die
Ausstellung
unserer
schriftlichen
Auf-
tragsbestätigung
und
der
Beginn
unserer
vertragsgemäßen
Leistungserbring
ung
begrün-
den
eine
rechtliche
Bindun
g
des
Vertrages.
Bei
mündlichen
Vertragserklärungen
durch
den
Kunden können wir eine schriftliche Bestätigung
fordern.
Annahmeerklärungen,
sämtliche
Aufträge
und
Bestellungen
bedürfen
zur
Rechtswirksam-
keit
unserer
schriftlichen
oder
fernschriftlichen
Bestät
igung.
Dasselbe
gilt
für
nachträgliche
Ergänzungen,
Änderungen
oder
Nebenabreden.
Bei
sofortiger
Lieferun
g
kan
n
die
schrift-
liche Bestätigung auch durch eine Rechnung
ersetzt werden.
Warenreservierungen
gelten
als
Angebote
und
bedürfen
innerhalb
eines
Monats
eines
Ver-
tragsabschlusses.
Andernfalls
nach
Ablauf
dieses
Monats
die
Preisvereinbarungen
auf
die
zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Listenpreise angepasst werden.
Ein
an
uns
retournierter
und
unterfertigter
Kostenvoranschlag
ist
als
Anbot
zum
Vertrags-
abschluss zu werten.
Illustrationen,
technis
che
Daten
und
Produktbeschreibungen
sind
Leistungsbezeichnungen
und
nicht
als
Garantien
zu
quali
昀椀
zieren.
In
Angeboten
erwähnte
Garantien
stellen
ausschließ-
lich
Herstellergarantien
dar.
Daraus
resultierende
Ansprüche
sind
gegenüber
dem
jeweiligen
Hersteller geltend zu machen.
Für
Art,
Umfang
und
Zeit
unserer
Leistungen
und
Lieferungen
ist
die
schrift
liche
Auftrags-
bestätigung,
einschließlich
der
vorliegenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
maßge
-
bend.
Nachträgliche
Änderungen
zu
den
Leistungsbedingungen
bedürfen
einer
schriftlichen
Ver-
einbarung oder unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätig
ung.
Die
Übersendung
von
Katalogen,
Prospekten
oder
Preislisten
verp昀氀ichtet
uns
nicht
zur
Lie-
ferung.
Die
den
Angeboten
beigelegten
Unterlagen
wie
Abbildungen,
Zeich
nungen,
Prospekte
,
Maß-
und
Gewichtsangaben
und
sonstige
Leistungsbeschreibungen
sind
nur
als
Nähe-
rungswert
zu
verstehen
und
stellen
insbesondere
keine
Zusicherungen
zu
E
igenschaften
dar.
Es
sei
denn,
dass
eine
exa
kte
Übereinstimmung
für
die
Verwendb
arke
it
zum
vertraglich
vorausgesetzten
Zweck
notwendig
ers
cheint.
Geringfügige,
sowie
handelsübliche
Mengen-,
Qualitäts-,
Gewichts-
oder
andere
Leistungsabweichungen
sind
vom
Kunden
hinzunehmen,
wenn diese unwesentlich und dem Kunden zumutbar sind.
§3 Preise
Alle
Preise
verstehen
sich
in
EURO
a
b
Lager,
sofern
sich
aus
der
A
uftragsbestätigung
nicht
anderes
ergibt,
zuzüglich
Verpackung,
Transport,
Zoll,
Fracht
versicherung,
zuzüglic
h
der
jeweils
am
Liefertag
geltenden
gesetzlichen
Mehrwertsteuer
und
etwaiger
anfallender
ge-
setzlicher Abgaben im Lieferland.
Bei
Bestellungen
von
PV
-Modulen
unter
der
Verpackungseinheit
(1
Palette),
wird
ein
Min-
dermengen-Manipulationszuschlag
von 50
EUR
als
pauschaliertes
Entgelt
fü
r
den
Mehrauf
-
wand in Rechnung gestellt.
Mangels
abweich
ender
Vereinbarungen,
hält
sich
d
er
Kunde
an
die,
in
unseren
Angeboten
enthaltenen
Preise,
8
Tage
ab
deren
Zugang
gebunden.
Mit
Ablauf
der 8-Tages-Frist
sind
die
aktuellen
Listenpreise
ausschlaggebend.
Zusätzliche
Lieferungen
und
Leistungen
sind
ge-
sondert zu berechnen.
Treten
in
der
Zeit
zwischen
Vertragsabs
chluss
und
Leist
ungsausführung
unvorhersehbare
Umstände
ein,
welche
außerhalb
unseres
Ein
昀氀
ussbereiches
liegen
und
Änderungen
bei
den
Lohnkosten
und/oder
Bescha
昀昀
ungskosten
de
r
zur
Verwendung
gelangenden
Materialien
verursachen,
so
erhöhen
oder
vermindern
sich
die
vereinbarten
Preise
ausschließlich
in
der
diesen
Umständen
Rechnung
tragenden
Höhe.
Dies
gilt
insbesondere
für
Änderungen
durch
Gesetz,
Verordnung,
Kollektivvertrag,
Satzung,
behördliche
Maßnahmen
oder
aufgrund
von
Änderungen
der
Weltmarktpreise
oder
durch
Preissteigerung
unser
er
Vorlieferanten.
Der
angepasste
Preis
basiert
ausschließlich
auf
der
Kalk
ulationsgrundlage
des
ursprünglich
ver-
einbarten Preises und dient nicht der Gewinnsteigerung.
Soll
auf
Kundenwunsch
eine
Lieferung
erst
nach
mehr
als
1
Monat
nach
Vertragsabs
chluss
erfolgen,
obwohl
die
Ware
bereits
zu
einem
früheren
Zeitpunkt
versan
dbereit
ist,
sind,
die
zum
Vertragsabschluss
vereinbarten
Preise
auf
die
zum
Lieferzeitpunkt
aktuellen
Listenprei-
se von Ök
oteam Solar, abzüglich eines gewährten Rabatts, anzupassen.
Bei
Versendungen
von
Energiespeichersystemen
kommt
zusätzlich
ein
Gefahrgutzuschlag
hinzu.
Express-
oder
Fixlieferungen
bedürfen
eine
r
schriftlichen
Vereinbarung
und
sind
gesondert
zu verrechnen.
§4 Zahlung,
Aufrechnung
Ökoteam
Solar
ist
berechtigt,
die
Rechnung
in
elektronischer
Form
(z.B.
als
PDF
per
E-M
ail)
an
den
Kunden
zu
versenden.
In
Papierform
erfo
lgt
die
Rechnungs
zustellung
lediglich
nach
eigenem
Ermessen
von
Ökoteam
Solar
oder
auf
spezielle
n
Kundenwunsch.
Eine
Änderung
der
E-Mail-Adresse,
an
welche
die
Rechnungen
versendet
werden,
hat
der
Kunde
unverzüg-
lich
schriftlich
mitzuteilen.
Wird
eine
neue
E
-Mail-Adresse
vom
Kunden
nicht
an
uns
weiter-
geleitet,
s
o
gelten
Rechnungen
als
zugegangen,
die
an
die
zulet
zt
bekannt
gegebene
E-
Mail-Adresse v
erschickt wurden.
Eine
Leistungserbringung
unsererseits
erfolgt
grundsätzlich
nur
gegen
Voraus
zahlu
ng
un-
verzüglich
nach
Vertragsabschluss.
Der
Restbetrag
wird
nach
Schlussrechnung
fällig
ge-
stellt,
soweit
keine
anderen
Vereinbarungen
getro
昀昀
en
wurden.
Skontoabzüge
sind
geson-
dert zu vereinbaren.
Eine
Lieferung
ins
Ausland
wird
nur
gegen
Vorauszahlung,
un
widerru昀氀iches
Akkreditiv
od
er
ähnlicher gleichwertiger Sicherungsmittel (z.B. Bankgarantie) vorgenommen.
Wenn
in
Ausnahmefällen
keine
Vorauszahlung
zu
leisten
ist,
wird
der
Rechnungsbetrag,
man-
gels
gegenteiliger
Vereinbarung,
unmittelbar
nach
Leistungserbringung
und
Rechnungsein-
gang beim Kunden fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
Wechsel und Schecks werden zahlungshalber nicht akzeptiert.
Wir
sind
ausdrücklich
berechtigt,
auch
Teilabrechnungen
vorzunehmen,
sofern
die
Leist
ung
in Teilen erbracht wird.
Zahlungen
werden
zunächst
auf
ältere
Schulde
n
und
Nebenforderungen
und
zuletzt
auf
die
aktuelle Hauptforderung angerechnet.
Dem
Kunden
ist
gestattet,
Dritte
zur
Erfüllung,
der
aus
dem
V
ertrags
verhält
nis
entstandenen
Verbindlichkeiten,
anzuweisen.
Das
heißt,
wenn
der
Dritte
d
erart
leistet,
wie
der
Kunde
uns
gegenüber
verp
昀氀
ichtet
wäre,
ist
diese
Erfüllung
als
vertragsgemäße
Leist
ung
des
Kunden
zu
quali
昀椀
zieren.
Die
Zahlung
ist
nur
dann
als
rechtzeitig
erfolgt
anzusehen,
wenn
der
Betrag
am
Fälligkeitstag
bei uns eingelangt ist bzw.
unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Gerät
der
K
unde
in
Zahlungsverzug
,
so
sind
wir
berechtigt,
Verzugszinsen
in
der
Höhe
von
9,2
Prozentpunkten
über
dem
aktuellen
Basiszinssatz
jährlich
zu
verrechnen.
Das
Recht
zur
Geltendmachung daraus resultierender weiterer Schäden bleibt un
berührt.
Ist
der
Kunde
mehr
als
30
Kalendertage
im
Zahlungsverzug
oder
werden
uns
nach
Vertrags
-
abschluss
Umstände
über
mangelnde
Zahlungsfähigke
it
des
Kunden
oder
über
dessen
schlechte
wirtschaftliche
Lage
bekannt,
welche
nach
p
昀氀
ichtgemäßem
unternehmerischem
Ermessen
darauf
schließen
lassen,
dass
der
Kaufpreisanspruch
gefährdet
wird,
stehen
uns
die
Rechte
gemäß
§1052
Satz
2
ABG
B
zu.
Demnach
sind
wir
befugt,
alle
erbrachten
Teillie-
ferungen
sofort
abzurechnen
und
fällig
zu
stellen
und
die
Fortführung
weiterer
noch
ausst
e-
hender
Lieferungen
und
Leistungen
von
der
Vorauszahlung
oder
Stellung
entsprechender
Sicherheiten
abhängig
zu
machen.
Zudem
können
wir
sämtliche
Rechte
aus
Eigentu
msvor-
behalten gem §8 geltend machen.
Bei
massiver
Verschlechterung
der
wirtschaftlichen
Lage
des
Kunden
oder
bei
Abgabe
un-
richtiger
Tatsachen
bezüglich
der
Kreditwürdigkeit
des
Kunden
oder
bei
Erö
昀昀
nung
des
Insol-
venzverfahrens
oder
eines
vergleichbaren
Verfahrens
unter
einer
anderen
Rechtsordnung
oder
bei
Stellung
eines
Antrages
auf
Erö
昀昀
nung
eines
solchen
Verfahrens,
sind
wir
berechtigt
von
allen
geschlossenen
Verträgen
mit
dem
Kunden
mit
sofortiger
Wirkung
zurückzutreten.
Eine
Aufrechnung
gegen
unsere
Ansprüche
mit
Gegenforderungen,
welcher
Art
auch
im-
mer, ist aus
geschlossen.
Im
Falle
einer
Forderungsabtretung
aus
dem
Vertrag
an
Dritte
hat
uns
der
Kunde
dessen
Umfang
und
alle
Informationen
diesbezüglich
bekannt
zu
geben.
Die
Vereinbarung
eines
Ab-
tretungsverbots unter Aushandlung der genauen Rahmenbedingungen is
t zulässig.
Gerechtfertigte
Reklamationen
erlauben
nicht
die
Zurückhaltung
des
gesamten,
sondern
le-
diglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages
.
Der
Eintritt
eines
Lieferverzugs
bestimmt
sich
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften.
Auf
je-
den
Fall
hat
eine
schriftliche
Mahnung
durch
den
Kunden
zu
erfolgen.
Bei
Vorliegen
eines
Lieferverzugs,
beschränkt
sich
die
Haftung
von
uns
auf
5%
des
von
der
verspäteten
Liefe-
rung betro
昀昀
enen Nettolieferwertes.
§5 Mahn- und Inkassospesen
Der
Kunde
verp
昀氀
ichtet
sich
für
den
Fall
des
Verzugs,
die
uns
entstehenden
Mahn-
und
In-
kassospesen
zu
ersetzen.
Dies
betre
昀昀
en
maximal
die
Vergütungen
des
eingeschalteten
In-
kassoinstit
utes,
die
sich
aus
der
Verordnung
des
BMWA
über
die
Höchstsätze
der
Inkasso
-
instituten
gebührenden
Vergütungen
ergeben.
Sofern
wir
das
Ma
hnwesen
selbst
betreiben,
erlauben wir uns je erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 EUR einzufordern.
§6 Leistungsbedingungen (Leistungszeit, Leistungsort, Teilleistungen, V
erzug)
Angaben
zu
Liefer-
und
Leistungszeitpunkten
sind
als
unverbindlich
zu
verstehen,
solange
diese nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen
hat
der
Kunde
jedenfalls
zu
akzeptieren,
ohne
dass
ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht
zusteht.
Wir
beginnen
mit
der
Ausführung
der
Leistung,
sobald
alle
vert
rags
rechtlichen
Einzelheiten
geklärt
sind
und
der
Kunde
seine
Verp
昀氀
ichtungen
(darunter
fällt
auch
die
An-
und
Vorau
s-
zahlung)
erfüllt
hat.
Erforderliche
Bewilligungen
Drit
ter,
insbesondere
der
Behörden
oder
der
Energieversorg
ungsunternehmen
sind
vom
Kunden
beizubringen.
Vorgeschriebene
M
el-
dungen an Behörden sind auf Kosten des Kunden zu veranlassen.
Soweit die Nichterfüllung der Verp
昀氀ichtung in den Bereich des Kunden fällt oder diesem zu
-
zuordnen
ist,
unabhängig
davon,
ob
ihm
ein
Verschulden
zugerechnet
werden
kann,
s
ind
wir
von
der
Leistung
frei
und
berechtigt,
Schade
nersatz
im
Rahmen
der
getätigten
Vorleistun-
gen zu verlangen. Entgangener Gewinn ist unabhängig vom Vers
chuldensgrad zu ersetzen.
Ist
der
Auftrag
seiner
Natur
nach
dringend
auszuführen
oder
wird
seine
umgehende
Au
sfüh-
rung
vo
m
Kunden
gewünscht,
so
werden
etwaige
anfallende
Mehrkos
ten,
wie
Überstunden-
zuschläge, Ko
sten rascher Materialbescha昀昀ung und dergleichen zusätzlich verrechnet.
Bei Zahlungsverzug
des
Kunden
aus
dem
Vertrag
verlängern
sich
die
Liefer-
und
Leistungs-
fristen
dementsprechend.
Dasselbe
gilt
für
Verzögerungen
der
Leistungen
bzw.
Lieferungen
durch
Umstände,
welche
wir
nicht
zu
vertreten
haben.
Eine
angemessene
Anlaufzeit
nach
Ende
des Hinderungsgrunds ist
zu berücksichtigen.
Die
Liefer-
und
Leistungsfristen
gelten
vorbehaltlich
einer
recht
zeitigen
und
ordnungsge
-
mäßen
Belieferung
durch
Zulieferanten
und
Hersteller.
Sofern
aus
Gründen,
welche
nicht
unserer
Sphäre
zugerechnet
werden
kön
nen,
ein
verbindliche
r
Liefertermin
nicht
eingehal-
ten
werden
kann,
werden
wir
den
Kunden
unverzüglich
davon
in
Kenntnis
setzen
und
eine
n
neuen
v
oraussichtlichen
Termin
bekannt
geben.
Sollte
der
neu
vereinbarte
Liefertermin
auch
nicht
eingehalten
werden
können,
obwohl
wir
alle
Anforderungen
zu
einer
ordnungsge-
mäßen
Bestellung
erfüllt
und
unseren
Lieferp
昀氀
ichten
nachgekommen
sind,
wird
der
Kunde
unverzüglich
von
der
Unmöglichkeit
der
Leistungserbring
ung
informiert.
Sofern
uns
für
die
Nichtverfügbarkeit
der
Ware
kein
Verschulden
tri
昀昀
t,
sind
wir
im
Zuge
dessen
zum
teilweisen
oder
gänzlichen
Rüc
ktritt
vom
Vertrag
berechtigt.
Zuvor
müssen
wir
unserem
Kunden
die
Nichtbelieferung
anzeigen
–
und
soweit
zulässig
–
dem
Kunden
die
Möglichkeit
zur
Forde
-
rungsabtretung unserer Ansprüche gegen den Lieferer anbieten.
Be昀椀ndet
sich
der
Kunde
in
Annahmeverzug,
unterlässt
er
Mitwirkungshandlungen
oder
ver-
zögert
sich
unsere
Lieferung,
durch
Gründe,
d
ie
der
Kunde
zu
vertreten
hat,
sind
w
ir
be
-
rechtigt,
die
Ware
bei
uns
einzulage
rn,
dafür
eine
Lagergebühr
und
de
n
Ersatz
des
hieraus
entstandenen
Schadens
zu
erheben.
Die
Lagergebüh
r
beginnt
mit
dem
Tag
der
Lieferfrist
bzw.
der
Versandbereitschaft
der
Ware
zu
laufen
und
beträgt
pro
Kalendertag
10
EUR.
Als
pauschale
Entschädigung
wird
ein
Betrag
in
Höhe
von
50
EUR
für
Bearbeitungskosten
in
Rechnung
gestellt.
Die
Pauschalen
sind
auf
weiterreichende
nachgewiesene
Ansprüche
an-
zurechnen.
Dem
Kunden
ist
gestattet,
den
Nachweis
zu
erbringen,
da
ss
uns
dadurch
kein
bzw. nur ein geringerer Schaden als die Bemessung der Pauschale entstanden ist.
Kommt
es
nachträglich
zu
einer
vereinbarten
Änderung
oder
Ergänzung
der
Leistungen,
verlängert sich die Liefer- und Leistungsfris
t um einen angemessenen Zeitraum.
Mahnungen
und
Fristset
zungen
durch
den
Kunden
müssen
zu
deren
Wirksamk
eit
schriftlich
erfolgen.
Eine
Nachfrist
muss
angemessen
sein.
Eine
Frist
von
weniger
als
zwei
Wochen
ist
nur bei
äußerster Dringlichkeit angemessen.
Wird
auf
Kundenwunsch
eine
Verschiebung
von
Liefer-
und
Leistungsterminen
vereinbart,
ist
die
Vergütung
dennoch
an
jenem
ursprünglich
fälligen
Zahlungszeitpunkt
zu
entrichten.
Eine
solche
V
erschiebung
ist
an
die
Schriftlichkeit
gebunden.
Die
Regelungen
nach
(8)
ge
-
langen entsprechend zur Anwendung.
Die
Einhaltung
von
vereinbarten
Lieferterminen
wird
angenommen,
wenn
zu
diesem
Liefe
r-
termin
die
Ware
an
die
Transportperson
übergeben
wurde
oder
unsererseits
eine
Versand-
bereitschaft bestanden hat und diese auch dem Kunden mitgeteilt wurde.
Teillieferungen
und
Teilleistungen
können
von
uns
erbracht
werden,
sofern
die
teilweise
Er-
füllung für
den
Kunden
von
Interesse,
eine
Lieferung
der
restlichen
bestellten
Ware
gesichert
ist und dem Kunden daraus kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
Soll
eine
Teillieferung
auf
Wunsch
des
Kunden
erfolgen,
sind
wir
berechtigt
dadurch
anfal-
lende Zusatzkosten (wie z.B. Transportkosten) in Rechnung zu stellen.
Als
Erfüllungsort
für
alle
Verp
昀氀
ichtungen
aus
dem
Vertragsverhältnis
ist
der
Sitz
des
Unter-
nehmens
(3943
Schrems,
Industriestraße
10)
zu
verstehen,
sofern
k
ein
anderer
Leistungs
-
ort bestimmt is
t.
§7 Versand, Gefahrtragung, Versicherung
Der Kunde trägt die Kosten für die fach- und handelsübliche Verpackung der Leis
tung.
Sobald
die
Lieferung
unser
Werk
oder
Lager
verlässt,
geht
die
Gefahr
des
zufälligen
Unter
-
gangs
und
der
zufälligen
Verschlechterung
der
Ware
an
den
Spediteur,
Frachtführer
oder
sonst
zur
Ausführung
der
Versendung
bestimmten
Dritten
auf
den
Kunden
über.
Dies
betri昀昀t
auch Teillieferungen, Lieferungen auf Nacherfüllung und alle sonstigen Leistungen.
Verursacht
der
Kunde
eine
Verzögerung
des
Versands
oder
der
Übergabe
der
Ware,
so
geht
die
Gefahr
auf
den
Kunden
über,
ab
d
em
Tag,
an
dem
die
Liefergegenstände
versandbereit
sind und Ökoteam Solar dies dem Kunden angezeigt hat
.
In
Fällen,
in
denen
der
K
unde
sic
h
nicht
selbst
um
den
Transport
kümmert
,
t
re
昀昀
en
wir
die
Auswahl
über
die
Versandart,
den
Transporteur
und
die
Transportroute,
w
enn
keine
schrift-
lichen
Vorgaben
des
Kunden
gegeben
sind.
Eine
Haftung
bezüglich
dieser
Auswahl
tri
昀昀
t
uns
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig
keit.
Auf
Wunsch
und
Kosten
des
Kunden
kann
die
Ware
auch
an
einen
anderen
Bestimmungsort
versendet werden. Die Gefahrtragung ergibt sich hier aus
§7 (2).
Falls
nichts
Gegenteiliges
vereinbart
wurde,
wird
für
den
Kunden
und
auf
dessen
Rechnung
eine Frachtversicherung abgeschlos
sen.
§8 Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten
uns
das
Eigentum,
für
alle
gelieferten
un
d
bereits
montierten
Ware
n
bis
zum
Eingang
aller
aus
dem
Vertragsverhältnis
mit
dem
Kunden
resultierenden
Kosten
und
Spe-
sen, vor.
Eine
Weiterveräußerung
ist
nur
zulässig,
wenn
uns
dies
e
rechtzeitig
vor
der
Veräußerung
un-
ter
Anführung
des
Namens
bzw.
der
Firma
und
der
genauen
Anschrift
des
Käufers
bekannt
gegeben
wurde
und
wir
dieser
zustimmen.
Bei
Zustimmung
gilt
die
Kaufpreis
forderung
als
an
uns
abgetreten
und
wir
sind
jederzeit
befugt,
den
Drittschuldner
von
dieser
Abtretung
zu
verständigen.
Liegt
eine
Mehrzahl
an
Forderungen
unserer
seits
vor,
werden
Zahlungen
des
schuldigen
Kunden
primär
jenen
unserer
Ford
erungen
zugerechnet,
die
nicht
(
me
hr)
durch
einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel
gesichert sind.
Im
Falle
des
Verzugs
durch
den
Kunden
sind
wir
berechtigt,
uns
ere
Rechte
aus
dem
Eigen-
tumsvorbehalt
geltend
zu
machen.
Es
wird
vereinbart,
dass
in
der
Geltendmachung
de
s
Eigentumsvorbehalts
kein
Rücktritt
vom
Vertrag
liegt,
außer
wir
erklär
en
den
Rücktritt
aus-
drücklich.
Vor
vollständiger
Zahlung
der
gesicherten
Forderung
darf,
die
unter
Eigentumsvorbehalt
stehende
Ware,
weder
an
Dritte
verpfändet,
noch
zur
Siche
rheit
übergeben
werd
en.
Bei
Zu-
gri昀昀en
unbefugter Dritter
auf
unsere
Waren
oder
bei
Vorliegen
eines
Antrags
auf
Erö昀昀nung
eines Insolvenzverfahrens hat uns der Kunde unverzüglich dav
on in Kenntnis zu setzen.
Handelt
der
Kunde
vertragswidrig,
etwa
durch
Nichtzahlung
des
fälligen
Kaufpreises
oder
werden
uns
Umstände
gemäß
§4
(11)
bekannt,
sind
w
ir
nach
den
gesetzlichen
Regelungen
berechtigt,
vom
Vertrag
zurück
zu
treten
und
unsere
Rechte
aus
dem
Eigentumsvorbehalt
geltend
zu
machen.
Ein
Herausgabeverlangen
impliziert
nicht
automatisch
e
inen
Rücktritt
vom
Vertrag,
dieser
ist
nu
r
gegeben,
wenn
wir
ihn
ausdrücklich
erklären.
Die
Geltendmachung
dieser
Rechte
bei
fälliger
und
nicht
bezahlter
Kaufpreiss
chuld
des
Ku
nden,
erfolgt
erst
nach
erfolgloser Inanspruchnahme einer angemessenen Nachfris
t zur Zahlung des Kaufpreises.
Solange
der
Kunde
sich
nicht
in
Zahlungsverzug
be昀椀ndet
oder
ein
Antrag
auf
Erö
昀昀nung
des
Insolvenzverfahrens
eingebracht
wurde,
dürfen
die
von
uns
in
Vorbehalt
gestellten
Waren
im
ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
weiterverarbeitet
oder
veräußert
werden.
Diesbezüg-
lich gelten folgende Bestimmungen:
a
)
Der
Eigentums
vorbehalt
ers
treckt
s
ich
auf
Erzeugnisse,
die
durch
Vermis
chung,
Ver-
mengung,
Umbildung
oder
Verarbeitung
unserer
Ware
entstehen.
Bei
einer
Vermischung,
Vermengung,
Umbildung
oder
Verarbeitung
mit
Waren
Dritter
deren
Eigentumsrecht
auf
-
recht
bleibt,
erlangen
wir
M
iteigentum
im
Verhältnis
der
Rechnungs
-Endbeträge
(inklusiv
e
Umsatzst
euer)
der
erwähnten
Waren.
Begründet
die
Ware
des
Kunden
die
Hauptsache,
s
o
hat
er
uns
ein
anteilsmäßiges
Miteigentum
zu
übertragen,
sofern
die
Hauptsache
in
seinem
Eigentum
steht.
Der
Kunde
verp
昀氀
ichtet
sich
unser
(Mit-)
E
igentum
unentgeltlich
aufzube
-
wahren.
Für
das
entstehende
E
rzeugnis
s
ind
die
Regelungen
über
den
Eigentumsvorbehalt
bezüglich gelieferter Waren sinngemäß anzuwenden.
b
)
Im
Falle
einer
Weiterveräußerung,
auch
nach
Weiterverarbeitung,
tritt
der
Kun
de
sofort
alle
Forderungen
an
uns
ab,
die
ihm
aus
dem
Geschäftsverhältnis
gegen
D
ritte
erwachsen,
begrenzt
auf
die
Höhe
des
Rechnungs-Endbetrages
(zuzüglich
Mehrwertsteuer)
unserer
getätigten
Leistungen.
In
Bezug
auf
die
abgetretenen
Forderungen
gelten
die
P
昀氀
ichten
des
Kunden aus (2).
c
)
Solange
kein
Zahlungsverzug
herrs
cht,
der
Kunde
seinen
Zahlungsv
erp
昀氀
ichtungen
o
rd-
nungsgemäß
nachkommt,
keine
Bedenken
zur
Leistungsfähigkeit
des
Kunden
bestehen
und
wir
keine
Rechte
aus
dem
Eigentumsv
orbehalt
aus
(3)
ausüben,
verp
昀氀
ichten
wir
uns
die
Forderung
nicht
einzuziehen.
Der
Kunde
ist
neben
uns
zur
Einziehung
der
Forderungen
be-
rechtigt.
Bei
Vorliegen
einer
der
genannten
Voraussetzungen,
können
wir
verlangen,
dass
uns
der
Kunde
die
abgetreten
en
Forderungen
und
deren
Schuldner
mitteilt,
alle
erforder-
lichen
Informationen
und
dazugehörigen
Unterlagen
übermittelt
und
die
Schuldner
(Dritten)
über die Abtretung in Kenntnis s
etzt.
Wurde
mit
dem
Kunden
eine
Vorauskasse
vereinbart
und
wurde
diese
in
voller
Höhe
be-
glichen,
so
sind
die
Bestimmungen
de
s
§6
(1)-(4)
nicht
anwendbar.
Bei
getätigter
Leistung
der
V
oraus-
bzw.
Anzahlung
geht
das
Eigentum
bereits
im
Zeitpunkt
der
Übergabe
an
den
Kunden im Umfang der geleisteten Vo
rauszahlung über.
§9 Allgemeine P
昀氀ichten des Kunden, Mängelrüge
Der
Kunde
ist
verp
昀氀
ichtet
seinen
Untersuchungs
-
und
Rügep
昀氀
ichten
gemäß
§377
UGB
nachzukommen,
um
Mängelansprüche
geltend
machen
zu
können
.
Demnach
ist
unsere
Leistung
unverzüglich
nach
Ablieferung
bzw.
Erbringung
n
ach
den
unternehmensrechtli-
chen
Regelungen
von
einem
fachkundigen
Personal
auf
Mängel
zu
untersuchen.
O
昀昀
ene
und
o
昀昀
enkundige
Mängel
sind
innerhalb
von
sieben
Arbeitstagen
a
b
Lieferung
schriftlich
unter
genauer
Angabe
von
Art
und
Umfang
des
Fehlers
zu
rügen.
Für,
bei
der
Unters
uchung
nicht
erkennbare
Mängel,
wird
ebenfalls
eine
Frist
von
sieben
Arbeitstage
n
ab
Entdeckung
ge-
währt. Ebenfalls muss die Angabe der Fehler schriftlich erfolgen.
Wird
eine
Mängelrüge
nicht
oder
nicht
rechtzeitig
erhoben,
so
gilt
die
Ware
als
genehmigt.
Die
Geltendmachung
von
Gewährleistungs-
oder
Schadenersatzansprüchen,
sowie
das
Recht auf Irrtum
sanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der
Übernehmer
der
Ware
hat
stets
zu
beweisen,
dass
der
Mangel
zum
Übergabezeitpunkt
bereits vorhanden war.
Für
eine
ordnungsgemäße
und
zeitgerechte
Abwicklung
der
von
uns
geschuldeten
Leis
tung
sind
wir
auf
eine
umfassende
Mithilfe
des
Kunden
angewiesen.
Der
Kunde
verp
昀氀
ichtet
sich
zur
ausführlichen
und
recht
zeitigen
Informationsweitergabe,
um
eine
vertragsgemäße
Leis
-
tungsdurchführung gewährleisten zu
können.
§10 Sachmängel, Gewährleis
tung
Die
Bescha
昀昀
enheit
unserer
Leistung
ergibt
sich
ausschließlich
aus
unseren
Angaben
und
der
Produktbeschreibung
des
Herstellers.
Angepriesene
Eigenschaften
aus
Werbung
od
er
ö
昀昀
entlich
getätigte
Äußerungen
des
Herstellers
oder
Dritter
sind
nicht
als
Bescha
昀昀
enheits-
merkmale
zu
werten.
Garantien
im
Rechts
sinne
erhält
der
Kunde
durch
uns
nicht.
Insofern
nicht
Weitergehendes
vereinbart wurde,
weisen
unsere Leistungen
jene Bescha
昀昀
enheit
auf,
die
sich
nach
dem
Stand
der
Technik
für
die
gew
öhnliche
Verwendung
eignen.
Eine
uner-
hebliche Abweichung von der Qualität
昀椀
ndet keine Berücksichtigung
.
Die Gewährleistung ist aus
geschlossen, wenn
a)
der
Kunde
unsere
Produkte
nicht
ordnungsgemäß
lagert,
einbaut,
nutzt
oder
in
Betrieb
nimmt.
b)
ein natürlicher Verschleiß vorliegt
.
c)
eine unsachgerechte Wartung durchgeführt wurde.
d)
ungeeignete Betriebsmittel verwendet wurden.
e)
an
unserem
Produkt,
aufgrund
von
Reparaturen
oder
anderen
Arbeiten
Dritter,
die
wir
nicht
ausdrücklich genehmigt haben, Schäden entstehen.
f)
es sich um die Lieferung gebrauchter Gegenstände handelt.
Die
Beweislast
des
Nichtvorliegens
der
erwähnten
Aussc
hlu
ssgründe
trägt
der
Kunde.
Wei-
ters
wird
vorausgeset
zt,
dass
der
Kunde
seinen
Rüge-
und
Untersuchungsp
昀氀
ichten
nach
§9
(1)
rechtzeitig
und
ordnungsgemäß
nachgekommen
ist
und
versteckte
und
nicht
o
昀昀
ensicht-
liche Mängel unverzüglich nach dess
en Entdeckung schriftlich gerügt hat.
Abgesehen
von
jenen
Fällen,
in
denen
von
Gesetzes
wegen,
das
Recht
auf
Wandlun
g
zu-
steht,
behalten
wir
uns
vor,
dem
Gewährleistungsanspruch
nach
unserem
Ermessen
durch
Verbesserung, Austaus
ch oder Preisminderung nachzukommen.
Im
Falle
eines
Sachmangels
können
w
ir
zunächst
wählen,
ob
wir
die
Nacherfüllung
durch
Beseitigung
des
Mangels
oder
durch
Lieferung
von
Waren
und
Leistungen,
die
den
Man-
gel
nicht
aufweisen,
erbringen.
Die
Leistung
der
Nacherfüllung
gilt
vorbe
haltlich
der
Bezah-
lung
des
fälligen
Kaufpreises
durch
den
Kunden.
Dem
Kunden
s
teht
es
aber
frei,
einen,
im
Verhältnis
zum
Mangel,
angemessenen
Teil
des
Kaufpreises
zurückzubehalten.
Der
K
unde
hat
mindestens
zwei
Verbesserungsversuche
hinzune
hmen,
bis
ihm
die
Möglichkeit
einer
Preisminderung
oder
der
Vertragsrücktritt
o
昀昀
ensteht.
Die
Lieferung
einer
gleichwertigen
Produktversion,
die
mangelfrei
ist,
ist
bei
Zumut
barkeit
v
om
Kunden
als
gültigen
Verbesse
-
rungsvers
uch zu akzeptieren.
Bei
einer
Ersatzlieferung
hat
uns
der
Kunde,
im
Rahmen
der
geset
zlichen
Vorschriften,
die
mangelhafte
Ware
zurückzugeben.
Eine
Rücksendung
iS
d
Nacherfüllung
ist
erst
nach
vor-
heriger schriftlicher Einwilligung
gestattet.
Regressansprüche
nach
§933b
ABGB
sind
ausgeschlossen.
Gesetzliche
Gewährleistungs-
rechte bleiben davon unberührt.
§11 Retourbedingungen
Die
Stornierung
oder
Rückgabe
bereits
gekaufter
Waren
stellt
lediglich
ein
E
ntgegenkom-
men
vo
n
Ökoteam
Solar
dar
und
ist
nur
durch
unsere
vorherige
Zu
stimmung
zuläss
ig.
In
diesem
Fall
erlauben
wir
uns
eine
Wiedereinlagerungsgebühr
oder
S
tornogebühr
in
Höhe
von
20%
des
Warenwertes
bzw.
mindestens
jedoch
100,00
EUR
in
Rechnung
zu
stellen.
Die
Ware
muss
originalverpackt
und
in
einem
einwandfreien
Zust
and
sein.
Der
Kunde
hat
den
Rückversand
zu
organisieren.
Wird
im
Kunden
auftrag
ein
e
Individualisierung
d
er
Produkte
vorgenommen, ist eine Rückgabe oder Stornierung ausgeschloss
en.
§12 Rechtsmängel
Schadenersatzansprüche
richten
sich
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen
nach
§13.
Insofern
der
Kunde
Schutzrechtsverletzungen
zu
vertreten
hat,
sind
Ansprüche
ausge-
schlossen.
Auch
sind
Ansprüche
ausgeschlossen,
w
enn
der
Kunde
durch
Vorgaben
eine
Schutzrechtsverletzung
bewirkt
oder
wir
durch
nicht
vorhersehbare
Anwendung
diese
ver-
ursachen
oder
die
Lieferung
vom
Kunden
verändert
wird
oder
in
Verbindung
mit,
nicht
vo
n
uns gelieferten Produkten, eingesetzt wir
d.
§13 Haftung
Der
Kunde
kann
Schadenersatz
bei
Vorliegen
eines
kausalen
r
echtswidrigen
und
von
Öko
-
team
Solar
verursachten
Schadens
verlangen,
wobei
die
Haftung
für
leichte
Fahrlässigkeit
ausgeschloss
en ist.
Wir
haften
uneingeschränkt
für
Schäden
durch
Verletzung
am
Leben,
am
Körper
oder
durch
Schädigung
der
Gesundheit.
Im
Falle
des
Vorsatzes,
der
groben
Fahrlässigkeit,
bei
arglisti-
gem
Verschweigen
eines
Mangels,
bei
Garantieübernahme
für
die
Bescha
昀昀
enheit
der
Ware
und in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen in vollem Umfang
.
Eine
Haftung
für
leichte
Fahrlässigkeit,
ausgenommen
in
Fällen
eines
milderen
Haftungs-
maßstabs nach gesetzlichen V
orschriften, ist nur gegeben, wenn
a)
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
b)
Schäden
aus
einer
nicht
unerheblichen
Verletzung
einer
vertraglichen
Hauptp昀氀icht
(Ver-
p昀氀ichtung,
deren
Erfüllung
eine
ordnungsgemäße
Umsetzung
des
Vertrages
erst
ermög-
licht,
auf
dessen
Einhaltung
der
Vertragspartner
vertrauen
durfte)
vorliegt.
Diesbezü
glich
ist
die Haftung auf vorhersehbare und typische Schadensfälle begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen
nach
§13
(3)
sind
nicht
auf
ein
arglistiges
Verschweigen
eines
Mangels,
bei
Garantieübernahme
für
die
Bescha昀昀enheit
der
Ware
und
bei
Anwendung
des
Produkthaftungsgesetzes anzuwenden.
Die
oben
erwähnten
Haftungsausschlüsse
bzw.
Haftungsbeschränkungen
g
elt
en
eben-
so
bei
P
昀氀
ichtverletzungen
durch
unsere
Organe,
gesetzlichen
Vertreter,
Angestellten
und
sonstigen Er
füllungsgehilfen von Ökoteam Solar.
Ein
Rü
cktritt
vom
Vertrag
oder
eine
Aufhebung
des
Vertrages
durch
den
Kunden
aufgrund
einer
P
昀氀
ichtverletzung
ist
nur
zulässig,
wenn
wir
diese,
nicht
in
einem
Mangel
bestehende
P
昀氀
ichtverletzung, zu vertreten haben.
Der Einwand des Mitver
schuldens bleibt uns o
昀昀
en.
§14 Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt
a)
für
Ansprüche
aus
Kaufpreisrückzahlung,
Rücktritt
vom
Vertrag
oder
Minderung
des
Kauf
-
preises ein Jahr ab Lieferung der Ware;
b)
für Ansprüche aufgrund eines Sachmangels ein Jahr;
c)
für Ansprüche aus einem R
echtsmangel ein Jahr;
d)
für dingliche Ansprüche
eines
Dritten
gegenüber
der
Ware,
die
ein
Verlangen
auf
Heraus-
gabe rechtfertigen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen;
e)
für
Schadenersatzansprüche
ein
Jahr,
ab
d
em
Zeitpunkt,
an
dem
d
er
anspruchsbegrün-
dende Umstand bekannt wurde oder erkannt werden hätte müssen.
Bei Schadenersatzforderungen aus
a)
Vorsatz,
b)
grober Fahrlässigkeit,
c)
Produktgarantie,
d)
arglistigem Verhalten,
e)
Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und
f)
der Produkthaftung
sind die gesetzlichen Verjährungsfristen anzuw
enden.
§15 Produkthaftung
Allfällige
R
egressforderungen,
die
Vertragspartner
oder
Dritte
aus
dem
T
itel
„Produkthaf
-
tung“
iSd
PHG
gegen
uns
richten,
sind
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
der
Regressberechtigte
weist
nach,
dass
der
Fehler
in
unserer
Sphäre
verursacht
und
zumindest
grob
fahrlässig
ver-
schuldet worden ist.
§16 Förderungen
Die
Durchführung
de
r
Pla
nung
und
Fördereinreichung
wird
dem
Kunden
in
Rechnung
ge-
stellt.
Zudem
sind
bei
e
iner
Förderzusage
die
dadurch
entstehenden
Aufwendungen
vom
Vertragspartner
zu
tragen.
Weiterführend
verp
昀氀
ichtet
sich
der
Kunde
die
Waren
in
unserem
Unternehmen
zu
beziehen.
Bei
Abgabe
der
Kaufzusage
wird
der
bereits
getätigte
Betrag,
im
Rahmen
unserer
Kundenbetreuung
gutgeschrieben.
Bei
einer
Förderabsage
entstehen
dem
Kunden keine Kosten.
§17 Verwendungsbeschränkungen
, Freistellung
Unsere
Leistungen
sind
nicht
zum
Einsatz
lebensunterstützender
oder
-erhaltender
Syste-
me,
Geräte,
Nuklearanlagen,
militärischer
Zwecke,
Luft-
und
Raumfahrt
oder
für
anderweitige
Zwecke
bestimmt,
bei
dessen
Versagen
des
Produkts
ein
erheblicher
Schaden
für
Leib
und
Leben oder daraus resultierende katastrophale Folgeschäden ausgelöst werden können.
Bei
Verstoß
gegen
(1)
handelt
der
Kunde
ausschließlich
auf
eigene
Gefah
r
und
jedw
ede
Schäden
sind
von
ihm
zu
tragen.
Bei
Gebrauch
unsere
r
Waren
im
vorhergehenden
Zusam-
menhang stellt uns der Kunde von jeder Haftung und vollumfänglich schad- und klaglos.
§18 Urheberrechte,
Geheimhaltung, Datenschutz
Bilder,
Filme,
Skizzen,
Protokolle,
Pläne
und
ähnliche
Werke,
die
von
uns
beigestellt
oder
durch
unseren
Beitrag
entstanden
sind,
bleiben
unser
geistiges
Eigentum.
E
ine
Verwendung
au-
ßerhalb
der
bestimm
ungsgemäßen
Eigennutzung,
etwa
durch
Weitergabe,
Vervielfältigung,
Verö
昀昀
entlichung
oder
Zurverfügungstellung
ist
ohne
unsere
ausdrückliche
Zustimmung
un-
tersagt.
Der
Kunde
verwahrt
diese
Gegenstände
derart,
dass
ein
Missbrauc
h
durch
Dritte
ausgeschloss
en ist.
Sämtliche
oben
angeführte
Unterlagen
können
jederzeit
von
uns
zurückgefordert
w
erden
und
sind
uns
jedenfalls
unverzüglich
unaufgefordert
zurück
zustellen,
wenn
der
Vertrag
nicht
zustande kommt
.
Dem Kunden
tri昀昀t,
bezüglich
ihm
aus
der
Geschäftsbeziehung
zugegangenen
Wissens,
Ge-
heimhaltungsp
昀氀icht gegenüber Dritten.
Der
Kunde
macht,
die
der
Geheimhaltungsp
昀氀
icht
nach
(3)
unterliegenden
Informationen
nur
befugten
Mitarbeitern
und
sonstigen
Dritt
en
zugänglich,
die
dieses
Wissen
zur
Ausübung
ihrer
Arbeitstätigkeit
benötigen.
Der
Kunde
belehrt
diese
Personen
ausführlich
ü
ber
die
Ge-
heimhaltungsp
昀氀
ichten.
Wir
verwenden,
die
zur
Geschäftsabwicklung
erforderlichen
personenbezogenen
Daten
der
Kunden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der
Kunde
erklärt
sich
einverstanden,
dass
wir
zur
Wahrung
unserer
Interessen,
Informatio-
nen des Kunden bezüglich üblicher Auskünfte (z.B
. Bonitätsprüfung) einholen.
§19 Sozialklausel
Sind
wir
zur
Erfüllung
eines
Ersatzans
pruches
aus
diesem
Vertrag
verp
昀氀
ichtet,
hängt
die
Höhe
dieser
Leistung
von
unseren
wirt
schaftlichen
Verhältnissen,
von
Art,
Umfang
und
Dau-
er
der
Geschäftsbeziehung
und
von
einem
etwaigen
Mitverschulde
n
de
s
Kunden
ab.
Eine
angemessene
Berücksichtigung
dieser
Umstände
zu
unseren
Gunsten
ist
vorzunehmen.
Die
Ersatzleistungen,
Aufwendungen
und
Kosten,
welche
wir
zu
tragen
haben,
müssen
in
einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zulieferung stehen.
§20 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne
Klauseln
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
od
er
einer
Bestim-
mung
im
Rahmen
sonstiger
Vereinbarungen
u
nwirk
sam
oder
unvollständig
sein,
so
bleibt
die
Gültigkeit
der
übrigen
Bestimmungen
oder
Vereinbarungen
unberühr
t.
Die
Vertragspar
-
teien
verp
昀氀
ichten
sich,
eine
Ersatzregelung
zu
tre
昀昀
en,
die
dem
wirtschaftlichen
und
rec
ht
-
lichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
§21 Rechtswahl
Es
gilt
das
Recht
der
Bundesrepublik
Österreich
unter
Auss
chluss
des
UN-Kaufrechts
(CISG).
§22 Gerichtsstand
Gerichtsstand
für
alle
sich
aus
dem
Vertragsverhältnis
oder
künftigen
Verträgen
zwischen
den
Vertragsparteien
ergebenden
Streitigkeiten
ist,
das
am
Sitz
unseres
Unternehmens
sachlich
zuständige
Gericht
örtlich
zuständig.
Eine
abw
eichende
Gerichtsstandvereinba-
rung
ist
schriftlich
nachzuweisen.
Wir
sind
berechtigt
auch
a
m
allgemeinen
Gerichtsstand
des Vertragspartners, sowie bei jedem ander
en zuständigen Gericht, Klage zu erheben.
Ökoteam Solar
Photovoltaikverbund GmbH
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3943 Schrems
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Solarenergie
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Unterkonstruk
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Öko
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Großhandel
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AIKO
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Fronius
SMA
Huawei
SolarEdge
BYD
JaSolar
Trina
Winaico
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